Einlagensicherung
Die EU Staaten haben jüngst ein Gesetz über den Umfang der Einlagensicherung verabschiedet. Demnach sind alle Einlagen (also beispielsweise Tagesgeld Guthaben, Festgeld Guthaben, Sparbuch Guthaben aber auch Geld auf dem Girokonto) bis zu einer Höhe von mindestens 50.000 Euro abgesichert. In Deutschland führt die Verabschiedung des Gesetzes zu einer Erhöhung der Haftung des staatlichen Einlagensicherungsfonds von bisher 20.000 Euro auf mindestens 50.000 Euro.
Allerdings bleibt es den jeweiligen Staaten überlassen, eine höhere Haftungssumme zu beschließen. Die 50.000 Euro stellen lediglich einen Mindestbetrag dar. In Deutschland haftet der staatliche Einlagensicherungsfonds sogar in unbegrenzter Höhe, nachdem die Bundeskanzlerin Merkel eine entsprechende Garantie gegeben hat. Auch viele weitere EU Staaten haben aufgrund der Finanzkrise und der Tatsache, dass zahlreiche Sparer deutlich höhere Guthaben besitzen, bereits höhere Haftungsbeträge beschlossen. So liegt der Haftungsbetrag in den Niederlanden beispielsweise bei 100.000 Euro.
Neben dem höheren Haftungsbetrag wurde auch eine schnellere Abwicklung beschlossen. So muss der Einlagensicherungsfonds innerhalb von höchstens 30 Tagen leisten. Für die Sparer bedeuten die Neuerungen insgesamt eine große Verbesserung, die die Sicherheit der Einlagen deutlich verbessert.